Leistungen

Gutachten und rechtliche Prüfung

Im Zuge von Genehmigungsanträgen von Großprojekten oder Bauleitplanverfahren werden häufig Fachgutachten zur Umweltverträglichkeit eines Vorhabens gefordert. Diese können durch unser Büro generiert werden. Insbesondere die Artenschutzprüfung (ASP) bzw. der Fachbeitrag Artenschutz und der Landschaftspflegerische Begleitplan (LPB) werden regelmäßig von Seiten der Genehmigungsbehörden gefordert. Darüber hinaus erstellen wir auch weitere Gutachten, wie Flora-Fauna-Habitat- (FFH), Vogelschutz- und Umweltverträglichkeitsstudien.

Grundsätzlich gewährleisten wir Ihnen eine schnelle und effiziente Bearbeitung nach den neusten Richtlinien von Bund und Ländern.

Artenschutzprüfung nach § 44 Abs. 1 BNatSchG

Eine Vielzahl an Tier- und Pflanzenarten einschließlich ihrer Lebensstätten fällt unter den Schutz der artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG. So sind die Tötung, Schädigung und Störung von Tieren, die Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten, sowie die Schädigung von Pflanzen untersagt. Auch bei der Eingriffs- und Projektplanung müssen diese Verbote Berücksichtigung finden und Verbotstatbestände vorzeitig ausgeschlossen werden. Zu diesem Zweck ist eine „Artenschutzprüfung“ bzw. ein Fachbeitrag Artenschutz vorzulegen, aus denen hervorgeht, ob aus der Realisierung eines Vorhabens erhebliche Beeinträchtigungen für die Arten des Anhangs IV der Fauna- Flora- Habitatrichtlinie sowie die europäischen Vogelarten resultieren können.

Das Prüfverfahren im Rahmen einer solchen Artenschutzprüfung ist in drei Schritte gegliedert.

In unseren Leistungen sind alle Aspekte einer Artenschutzprüfung enthalten:

  1. Vorprüfung: Wir bieten die Ermittlung aller planungsrelevanten Arten inklusive eigener Kartierungen und erstellen Prognosen bezüglich der möglichen Beeinträchtigungen durch das Vorhaben. Sofern Beeinträchtigungen durch ein Projekt/ Plan sowie in Summe mit anderen Projekten offensichtlich ausgeschlossen werden können, sind keine weiteren Schritte nötig.
  2. Vertiefende Prüfung: Auf Grundlage bestehender Richtlinien untersuchen wir, ob Verbotsbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG durch Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen ausgeschlossen werden können.
  3. Ausnahmeverfahren: Falls ein Ausschluss der Verbotsbestände nicht möglich ist prüfen wir, ob die Ausnahmevoraussetzungen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erfüllt werden und unterstützen Sie ggf. ein Ausnahmeverfahren zu beantragen.

Landschaftspflegerischer Begleitplan

Laut naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung nach BNatSchG, stellen Veränderungen, die nachhaltige und erhebliche Beeinträchtigungen der Ökosystemfunktionen, sowie des Landschaftsbildes zur Folge haben, einen zu vermeidenden Eingriff in den Naturhaushalt dar. Demnach ist der Verursacher des Eingriffs dazu verpflichtet, diesen zu umgehen, oder zu minimieren.

Zieht ein Vorhaben jedoch unweigerlich einen Eingriff nach sich, sind entsprechende Kompensationsmaßnahmen nötig. Diese Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan als Teil des Genehmigungsverfahrens festgelegt.

Unser Büro bietet Ihnen alle Leistungen zur Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans an, von der Bestandserhebung bis zur konkreten Planung. Wir übernehmen ebenfalls die Umsetzung von notwendigen Maßnahmen:

  1. Bestandsaufnahme: Wir erfassen für Sie alle bestehenden Daten und können diese, wenn nötig, durch eigene Untersuchungen vor Ort ergänzen.
  2. Erstellung einer Konfliktanalyse: Wir bilanzieren den Umfang eines Eingriffs, sowie daraus resultierende Beeinträchtigungen.
  3. Ermittlung des Kompensationsbedarfs: Auf Grundlage dessen stellen wir alle notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung oder Kompensation für Sie zusammen.
  4. Erstellung des Plans: Die vollständige Ausarbeitung des Plans stellen wir Ihnen in vorgeschriebener Form von Text-, Karten- und Planungsunterlagen fertig.

Flora-Fauna-Habitat- und Vogelschutz-Verträglichkeitsstudien<br>(Verträglichkeitsstudien nach Artikel 6 FFH-Richtlinie, § 34 BNatSchG, Wasserrahmenrichtlinie)

Im Rahmen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) sollen die Tier- und Pflanzenarten Europas geschützt, ihre Lebensräume erhalten und wiederhergestellt werden. Hierzu wurden zahlreiche FFH- und Vogelschutzgebiete als Teil des „Natura 2000“ Netzwerks ausgewiesen. Diese Gebiete unterliegen einem besonderen Schutz, wodurch spezifische Anforderungen an die Planung von Projekten, mit potenziellen Auswirkungen auf ein solches Schutzgebiet, resultieren.

Können Beeinträchtigungen durch ein Projekt oder Plan auf ein Natura 2000 – Gebiet nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, so ist nach § 34 BNatSchG eine Prüfung der Verträglichkeit mit dessen jeweiligen Erhaltungszielen durchzuführen.
Wir bieten in diesem Zusammenhang alle Stufen einer Verträglichkeitsprüfung inklusive einer FFH-Vorprüfung an:

  1. Vorprüfung: Im Screening schätzen wir die Wirkfaktoren des Vorhabens ab. Anhand dessen erstellen wir eine Prognose, ob sich ein Konfliktpotenzial mit den Erhaltungszielen, sowie erhebliche Beeinträchtigungen auf das Natura 2000 – Gebiet ableiten lassen. Sofern wir Beeinträchtigungen durch ein Projekt/Plan, sowie in der Summe mit anderen Projekten (Summationswirkungen) klar ausschließen können, sind keine weiteren Schritte nötig.
  2. Vertiefende Prüfung der Erheblichkeit: Wenn eine vertiefende Prüfung erforderlich wird, ermitteln wir anhand anerkanntem und effektivem Bewertungsverfahren, ob die möglichen Beeinträchtigungen als erheblich zu werten und welche Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung festzulegen sind.
  3. FFH-Ausnahmeprüfung: Auch wenn ein Projekt/Plan allein oder in der Summe mit anderen ein Gebiet erheblich beeinträchtigt, ist nichtsdestotrotz noch eine Zulassung durch ein Ausnahmeverfahren möglich. Wir können für Sie die Prüfung übernehmen, ob ein FFH-Ausnahmeverfahren nach § 34 Abs. 1-5 BNatSchG möglich ist und eine Beantragung in die Wege leiten.

Ökologische Baubegleitung

Insbesondere in sensiblen Naturräumen sind bei der Umsetzung von Projekten und Plänen meist im Rahmen der Genehmigungsverfahren festgelegte Auflagen zu beachten. Diese sind im Regelfall durch eine ökologische Baubegleitung zu beaufsichtigen und zu betreuen.

Unsere Leistungen umfassen alle wichtigen Schritte, von einer umfangreichen Beratung im Voraus, bis hin zur abschließenden Dokumentation, um Ihnen eine reibungslose Umsetzung Ihres Projektes zu gewährleisten.

  1. Vorbereitende Beratung: Bereits vor Baubeginn stehen wir den Bauverantwortlichen beratend zur Seite und stimmen Baustellenflächen, Bauzeiten und Arbeitsweise zur Sicherung aller ökologischer Standards mit ihnen ab.
  2. Baubegleitung: Auch während der Bauarbeiten unterstützen wir Sie bei Bedarf und Fragen selbstverständlich und sind in der Lage, schnell auf Änderungen in der Planung oder Probleme einzugehen. Darüber hinaus werden die Umsetzung aller Schutzmaßnahmen und Auflagen überprüft und Protokolle bezüglich des Baufortschrittes angefertigt, um Komplikationen vorzeitig auszuschließen.
  3. Erfolgreicher Abschluss: Nach Beendigung der Bauphase überwachen wir nach Wunsch Rekultivierungsmaßnahmen, wickeln die Abnahme der Kompensationsmaßnahmen für Sie ab, erstellen eine umfassende Dokumentation und führen die abschließenden Gespräche mit den zuständigen Behörden.

Faunistische und vegetationskundliche Untersuchungen

Durch die Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG) werden die europäischen Vogelarten besonders geschützt, wodurch sie zu den planungsrelevanten Arten gezählt werden. Aus diesem Grund sind sie für die Projektplanung oft besonders interessant. Wir können Ihnen mit der Unterstützung von erfahrenen Ornithologen alle relevanten avifaunistischen Erfassungen, Kartierungen und Untersuchungen anbieten. All unsere Methoden orientieren sich an den aktuellsten Richtlinien und üblichen Standards.

Die Auswertungen der Ergebnisse erfolgen schnell und zuverlässig auf Basis eines Geoinformationssystems und werden in einem dem Umfang angemessenen Abschlussbericht zusammengestellt.

Unsere Leistungen umfassen:

Avifaunistische Untersuchungen

Durch die Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG) werden die europäischen Vogelarten besonders geschützt, wodurch sie zu den planungsrelevanten Arten gezählt werden. Aus diesem Grund sind sie für die Projektplanung oft besonders interessant. Unsere Leistungen umfassen alle relevanten avifaunistischen Untersuchungen, sowie die Auswertung der Ergebnisse.

Brutvogeluntersuchungen
Unsere Brutvogeluntersuchungen werden auf hohem Niveau nach allgemein geltenden Standards durchgeführt (u. a. SÜDBECK et al. 2010).

Raumnutzungsanalysen für Groß- und Greifvögel – Windkraftplanung
Die oft anspruchsvollen Raumnutzungsanalysen werden nach aktuellen Richtlinien (Leitfäden der jeweiligen Bundesländer) i.d.R. von mehreren fachkundigen Beobachtern simultan durchgeführt. In schwer einsehbaren Gebieten (hoher Bewaldungsanteil, Geländetopographie) ist der Einsatz von Hebebühnen notwendig. Hier übernehmen wir sowohl die Organisation, als auch die Abstimmung mit der zuständigen Behörde. Aus den gewonnen Ergebnissen erstellen wir Ihnen die Auswertung auf Basis eines Geoinformationssystems.

Zugvogeluntersuchungen – Windkraftplanung
Wir bieten strukturierte Zugvogeluntersuchungen nach geltenden Richtlinien zur Analyse von Zugvogelkorridoren an.

Rastvogeluntersuchungen – Windkraftplanung
Wir bieten systematische Rastvogeluntersuchungen zur Ermittlung von Rastvogelvorkommen im Rahmen von Windenergieplanungen an.

Sonstige faunistische Untersuchungen

Häufig ist das Wissen über das Vorkommen einer Tierart in einem konkreten Gebiet begrenzt. Doch gerade im Zuge von Genehmigungsverfahren spielen besonders gefährdete Arten, sowie Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie eine große Rolle. In diesem Zusammenhang bieten wir eine Vielzahl von Untersuchungen zur Erfassung des Artenspektrums nach allgemein gültigen Standards an.

Unsere Leistungen umfassen:

• Fledermausuntersuchungen (Detektorerfassungen, Netzfänge, Telemetrie, Ein-/Ausflugskontrollen)
• Amphibienuntersuchungen
• Reptilienuntersuchungen
• Haselmausuntersuchungen
• Libellenuntersuchungen
• Tagfalteruntersuchungen

Vegetationskundliche Untersuchungen

Biotopbaumkartierung
Durch § 44 Abs. 1 BNatSchG werden nicht nur Tiere und Pflanzen selbst, sondern auch ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten geschützt. In diesem Zusammenhang ist die Lokalisierung von Horst- und Höhlenbäumen von entscheidender Bedeutung, um Verbotsbestände mit hinreichender Sicherheit ausschließen zu können.
Dank unseres gut ausgebildeten Teams garantieren wir Ihnen eine gründliche Biotopbaumkartierung, einschließlich der Bewertung des Konfliktpotenzials

Biotoptypenkartierung
Eine Biotopkartierung ist eine Erfassung der Lebensräume in einem bestimmten Gebiet, um diese hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt zu bewerten.
Dabei werden Biotope nach den jeweils relevanten Anleitungen der Bezugsräume kartiert. Dies sind in den meisten Planungen die Kartieranleitungen der jeweiligen Bundesländer. Hierzu werden in der Regel die zu untersuchenden Flächen vollständig in Biotoptypen klassifiziert.
Nach Abschluss der (Feldarbeiten) erfolgt eine Digitalisierung der kartierten Biotoptype in ein GIS. Mittlerweile erfolgt die Erfassung der Biotope gleich in digitales Aufnahmegerät wie ein Panasonic Toughbook. Hierdurch können Arbeitsprozesse effizienter und sicherer durchgeführt werden.
Je nach Aufgabenstellung werden nicht darstellbare Biotoptypen im Gutachten tabellarisch erwähnt und in der Karte als Code eingetragen.

Dank unseres gut ausgebildeten Teams garantieren wir Ihnen eine gründliche Biotopkartierung, einschließlich der Bewertung des Konfliktpotenzials und Erstellung entsprechender Gutachten.

FFH-Lebensraumtypkartierungen können im Rahmen einer Biotoptypenkartierung erfasst werden.

Gewässerstrukturkartierung

Monitoringuntersuchungen

Neben den allgemeinen Untersuchungen bieten wir auch vielfältige, spezielle Monitoringuntersuchungen an. Im Rahmen von Genehmigungsverfahren können nachträgliche Wirksamkeitsprüfungen von Ausgleichsmaßnahmen, oder ein ökologisches Monitoring als Auflage festgesetzt werden. Untersuchungen dieser Art sind häufig angezeigt, da sich nicht immer alle Auswirkungen des Baus und Betriebs, oder der Erfolg von Ausgleich- und Vermeidungsmaßnahmen voraussagen lassen.

Zur Abschätzung des Gefährdungspotenzials für Fledermäuse an Windenergieanlagen können wir unter anderem ein akustisches Gondelmonitoring durchführen. Auch ein unter Umständen anfallendes nachgelagertes Totschlagsmonitoring, zur Ermittlung von Abschaltzeiten an Windkraftanlagen, ist in unseren Leistungen enthalten.
Wenn das Monitoring den Bedarf zusätzlicher Maßnahmen aufzeigt, können wir ein entsprechendes Konzept für Sie erarbeiten.

Naturschutzfachliche Beratung

Im Natur- und Umweltschutz ist unser Büro seit vielen Jahren beratend tätig. Wir offerieren naturschutzfachliche Beratungen von Verbänden, Gemeinden, Städten, Behörden, Grundbesitzern, Industrie und Gewerbe, Anwälten, sowie allen weiteren Betroffenen in sämtlichen Bereichen des angewandten Naturschutzes.

Ökologische Grundlagenforschung im Bereich Vegetationskunde und Faunistik

Unser Büro realisiert die Durchführung der ökologischen Grundlagenforschung, von der Bestandsaufnahme, bis zur Beantwortung Ihrer Fragestellung. Wir gehen hierbei individuell auf Ihre Wünsche und die Anforderungen Ihrer Studie ein.

Einer unserer Forschungspartner ist das LIFE Projekt Hessische Rhön „Berggrünland Hutungen und ihre Vögel“. Im Rahmen einer Habitat- und Defizitanalyse wurden die Raumnutzung und das Verhalten von Wiesenvögeln in Abhängigkeit von Habitatstrukturen auf Probeflächen und stichprobenhaft im freien Feld untersucht. Auf Grundlage der gewonnenen Daten konnten wir Maßnahmen zum Erhalt und zur Aufwertung der Lebensräume entwickeln.